Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Eine bundesweite Stelle bereitet alle Informationen zu einem komplexen Thema sehr gut auf

1.10.2023

Um die Aktivitäten zur Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zu bündeln und Energiegemeinschaften auch nachhaltig in Österreich zu etablieren, hat das Klimaschutzministerium (BMK) den Klima- und Energiefonds mit dem Aufbau der „Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ betraut.

Diese Stelle hat das Ziel, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche österreichweite Implementierung des Modells der Energiegemeinschaften zu optimieren und Hilfestellung bei der Errichtung von Energiegemeinschaften zu geben.
Es soll sichergestellt werden, dass Abläufe zur Gründung und zum Betrieb von Energiegemeinschaften unkompliziert, effizient, schnell und transparent gestaltet werden, um die Eintrittsschwelle für neue Energiegemeinschaften, bei gleichzeitig gesicherter Qualität, niedrig zu halten. Weiters soll eine ständige Begleitung und Evaluierung auf Bundesebene erfolgen um Gesetze anzupassen. Damit sollen die bundesweit einheitlich geregelten Energiegemeinschaften bestmöglich umgesetzt werden.

Arbeitsprogramm der Plattform Energiegemeinschaften
Durch ein gemeinsames Arbeitsprogramm von Bund und Bundesländern soll die unabhängige öffentliche Beratung für Energiegemeinschaften gestärkt werden.
Die Vor-Ort-Beratung durch die etablierten Energieagenturen und -institute in den Bundesländern wird unterstützt durch die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Die Beratung betrifft alle Formen von Energiegemeinschaften:

1.       Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)
2.       Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG)
3.       Bürgerenergiegemeinschaften (BEG)

Ad 1)
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das schon seit 2017 besteht. Durch eine GEA können z.B. Bewohner:innen von Mehrparteienhäusern Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen. Eine gemeinsame Hauptleitung ist die Voraussetzung für die gemeinschaftliche Energienutzung in der Form. Dieser Strom wird nicht über das öffentliche Netz sondern über die gemeinsame Hauptleitung transportiert bzw. verteilt. Damit fallen die Netzgebühren für den gemeinsam genutzten Strom weg.

Ad 2)
Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) ist ein Modell zur gemeinschaftlichen Energienutzung, das mit dem EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) eingeführt wurde. EEGs zeichnen sich besonders durch Regionalität aus. Die Beteiligten müssen sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander befinden, dabei wird zwischen lokalen und regionalen EEGs unterschieden. Es ist u.a. möglich, Strom und Wärme innerhalb der Gemeinschaft zu teilen, jedoch muss die erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen sein.

Innerhalb einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) müssen die Verbrauchsanlagen der Mitglieder oder Gesellschafter:innen mit den Erzeugungsanlagen über ein Niederspannungs-Verteilnetz und den Niederspannungsteil der Transformatorstation (Lokalbereich) oder über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich) im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden sein. Die Durchleitung von Energie unter Inanspruchnahme der Netzebenen 1 bis 4, ausgenommen die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk, oder durch Netze anderer Netzbetreiber, ist unzulässig (§ 16c Abs 2 ElWOG 2010). Ein Vorteil der EEG ist, dass die Netzgebühren je nach Bereich  (Lokalbereich Trafo) oder (Regionalbereich Umspannwerk) rabattiert werden. Für Energie, die aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen wird, fällt weiters kein Erneuerbaren-Förderbeitrag an.

Der Netztarif ist ein fixer Bestandteil der Stromrechnung und setzt sich aus Netznutzungsentgelt und Netzbereitstellungsentgelt zusammen. Die Netztarife werden für den Bezug aus Erneuerbarer-Energie-Gemeinschaften reduziert und bieten somit einen finanziellen Anreiz, Energie möglichst lokal zu verbrauchen. Die Höhe der Netzgebühren beträgt in NÖ rund 6-7 Cent exkl. Umsatzsteuer pro Kilowattstunde.

Ad 3)
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.

Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Kontrolle kann z.B. bedeuten, dass natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung verfügen und die wichtigen Änderungen der Statuten beschließen können.

Link zur tabellarischen Übersicht der 3 Modelle auf einer Seite: https://energiegemeinschaften.gv.at/formen-von-energiegemeinschaften/

Oder als Bild

Für alle, die eine Energiegemeinschaften gründen möchten:
Gibt es den Online-Guide: Er unterstützt aktiv bei der Gründung - kostenlos und ohne Registrierung.

Kontakt:
Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
Klima- und Energiefonds
https://energiegemeinschaften.gv.at/
+43 1 532 39 99
info@energiegemeinschaften.gv.at

Weiterführende Infos: www.energiegemeinschaften.gv.at



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